LG Traunstein: Selbstständiges Beweisverfahren, Beauftragter Richter, Mündliche Anhörung, Beweisbeschlüsse, Beweisaufnahme, Weiterer Sachverständiger, Unentschuldigtes Fernbleiben, Ablehnungsgesuch, Besorgnis der Befangenheit, Prozeßbevollmächtigter, Ordnungsgeld, Dienstliche Äußerung, Kammerbeschluss, Erstattung, Antragsgegner, Beschlüsse, Gutachten, Schriftsätze, Zurückbehalten, Herbeiführung
Beschluss vom 09.02.2024 – 9 OH 609/22